Das Umweltstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten im Kontext der Umwelt beschäftigt. Es umfasst Straftaten, die die Umwelt direkt oder indirekt schädigen, wie zum Beispiel illegalen Müllabbau, Luftverschmutzung oder den illegalen Handel mit geschützten Arten. Wir unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten und im Bereich Green-IT inkl. umweltbezogener Werbeaussagen. Nicht tätig sind wir im Verwaltungsrecht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Bereich des Umweltstrafrechts strafbar machen kann. Ein Beispiel wäre das illegale Abladen von Müll, was nach dem deutschen Strafrecht unter den Tatbestand der „Verunreinigung von Gewässern“ fällt. Ebenso ein illegales Entsorgen von Abfällen kann strafbar sein, wenn dadurch die Umwelt geschädigt wird. Das Umweltstrafrecht besteht dabei vor allem aus den hierfür wesentlichen Strafvorschriften im Strafgesetzbuch. Hinzu kommen die vielzähligen Ordnungswidrigkeiten, auf die Behörden wie das Umweltbundesamt ein Auge haben.
Auch außerhalb des StGB gibt es mit Bußgeld oder Strafe bedrohte Handlungen, wie etwa in den Regelungen zum Umgang mit Elektronik, Batterien oder Abfällen. Wenn jemandem Vorwürfe im Umweltstrafrecht gemacht werden, kann ein Strafverteidiger helfen, indem er den Fall überprüft und die Verteidigungsstrategie festlegt. Ein Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht kann Angeklagte im Umweltstrafrecht bei Gerichtsverfahren verteidigen und versuchen, das bestmögliche Ergebnis für den Angeklagten zu erzielen.