Das Umweltstrafrecht
Umweltstrafrecht: typische Bereiche
Fachanwälte für Strafrecht im Umwelt-Strafrecht
- Klare Orientierung: Wir sind Strafverteidiger und Technologie-Anwälte
- Bestehende Anwälte ergänzen wir zielgerichtet im Bereich des Strafrechts, an Mandanten im allgemeinen Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht haben wir kein Interesse
- Bei uns gibt es keine Nebelkerzen, keine markanten Sprüche, sondern nüchternes, sachliches Arbeiten mit ehrlichen, klaren Ansagen
![Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen](https://www.ferner-alsdorf.de/wp-content/uploads/2020/05/strafverteidiger-jensferner-700x466.jpg)
Unsere Kanzlei widmet sich den strafrechtlichen Fragen von Umwelt, Klima und Recht mit Überzeugung.
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Fragen zum Umweltstrafrecht?
Was bieten wir im Umweltstrafrecht: Wir sind tatsächlich ausschließlich im strafrechtlichen Bereich tätig, nicht verwaltungsrechtlich oder zivilrechtlich. In erster Linie geht es um Strafverteidigung und umweltstrafrechtliche Compliance-Beratung, ergänzend zu bestehenden Beratern. Wir begleiten auch in diesen Bereich die Produktentwicklung und Entwicklung neuer Technologien, hier kommt zum Tragen, dass RA JF zugleich Fachanwalt für IT-Recht ist und sich trittfest im Bereich neuer Technologien bewegt.
Fahrlässigkeit im Umweltstrafrecht: Im Umweltstrafrecht ist auch für ein fahrlässiges Handeln eine grundsätzliche Strafbarkeit vorgesehen, sogar schlichte Versuchstaten können bereits unter Strafe stehen – je nach Delikt. In jedem Fall droht bei Fehlverhalten ein Unternehmens-Bußgeld mit dem Risiko der üblichen Auswirkungen auf Geschäftsführer und Vorstände. Soweit im Umweltstrafrecht (natürlich) auch das Umweltverwaltungsrecht zu beachten ist, da sich hieran die Strafbarkeit orientiert – es gilt der Grundsatz der „Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts“ – gehört es zu unserem Prozedere das verwaltungsrechtliche Fundament mit zu beurteilen im Rahmen unserer strafrechtlichen Tätigkeit.
Betrug mit CO₂-Zertifikaten
Der Handel mit CO₂-Zertifikaten kann strafbar sein, wenn er auf betrügerische Weise durchgeführt wird. Zum Beispiel könnte jemand CO₂-Zertifikate verkaufen, ohne tatsächlich die entsprechenden Emissionen reduziert zu haben. In diesem Fall wäre der Handel mit CO₂-Zertifikaten eine Form von Betrug.
Wir sind gerade in diesem Bereich strafverteidigend tätig!