Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor

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Die europäische Kommission hat am 15.12.2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen, mit der eine wichtige Verpflichtung des europäischen Grünen Deals erfüllt wird.

Der Vorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichte, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. Dieser Vorschlag wird zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung beitragen.

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