Geldbuße wegen vorsätzlicher Nichtanzeige der Verwertung von Abfällen im Wald
Beim Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 141/18, ob die Aufbringung von Mutterboden im Wald eine anzeigepflichtige Verwertung von Abfällen im Wald nach Landesforstgesetz sein kann. Dafür müsste Mutterboden als Abwahl einzustufen sein, wobei mit § 3 Abs. 1 KrWG Abfälle alle Stoffe und Gegenstände sind, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine …
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