Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 ORs 25 Ss 1/23) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die von Klimaaktivisten durchgeführt wurden. Die Entscheidung umfasst wesentliche Aspekte der Nötigung, Mittäterschaft, Verwerflichkeit von Straßensperren und die Auslegung des Hausfriedensbruchs.
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