Verjährungsbeginn bei unerlaubtem Lagern von Abfällen
Das BayObLG München (202 ObOWi 80/22) hat sich mit Beschluss vom 27.01.2022 zur rechtlichen Relevanz der Lagerung von Schrottautos auf einem Grundstück beschäftigt. Dabei konnte das Gericht sich sowohl zur Einordnung von Autowracks als Abfall als auch zum Verjährungsbeginn bei unerlaubter Ablagerung von Abfall äußern.