Am 17. Oktober 2025 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor. Die Richtlinie, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, Umweltkriminalität europaweit wirksamer zu bekämpfen und die Durchsetzung des Umweltrechts zu stärken. Der Entwurf sieht tiefgreifende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Nebenstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht vor – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und die juristische Praxis.
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