OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden

Eigentumsschutz und Klimahaftung: Mit Beschluss vom 28. November 2023 (Az. I-5 U 15/21) hat das Oberlandesgericht Hamm in dem Verfahren „Lliuya gegen RWE“ über eine der prominentesten Klimaklagen in Europa entschieden – und diese Idee einer „Klimawandelschaden-Klage“ auf der Ebene des deutschen Zivilprozessrechts im Allgemeinen (noch) scheitern lassen, dabei aber zugleich den Weg bereitet.

Der Kläger, ein peruanischer Landwirt, hatte gegen den Energiekonzern Schadensersatz geltend gemacht, weil die von RWE emittierten Treibhausgase zur Gletscherschmelze beigetragen hätten, wodurch sein Eigentum in Huaraz durch einen möglichen Gletscherseeausbruch konkret gefährdet sei. Das Gericht wies die Klage unter Verweis auf die fehlende hinreichende Substantiierung des geltend gemachten Eigentumseingriffs zurück, ließ jedoch zugleich offen, ob eine deliktische Haftung für Beiträge zur globalen Erwärmung dem Grunde nach denkbar ist. Damit bleibt das Verfahren ein bemerkenswerter Prüfstein für die Grenzen der Zivilrechtsdogmatik im Zeitalter des Anthropozäns und wird nicht zu Unrecht auch positiv aufgenommen.

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