Verschärfung des Umweltstrafrechts 2025

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Am 17. Oktober 2025 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor. Die Richtlinie, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, Umweltkriminalität europaweit wirksamer zu bekämpfen und die Durchsetzung des Umweltrechts zu stärken. Der Entwurf sieht tiefgreifende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Nebenstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht vor – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und die juristische Praxis.

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Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

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Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde.

Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen auf, insbesondere zur Strafbarkeit nach deutschem Recht, zur Zurechnung von Beihilfehandlungen sowie zur Einziehung von Taterträgen.

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