Eine ganz besondere Entscheidung findet man beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (21 Cs-721 Js 44/22-69/22), das sich angesichts eines Strafbefehls zu einem Hausfriedensbruch auf einem Tagebaugelände mit der Rechtfertigung durch Grundrechte im Strafrecht zu beschäftigen hatte. Es fällt nicht schwer, zu prognostizieren, dass diese Entscheidung – wenn sie einmal entdeckt wurde – durch sämtliche Staatsexamina und juristische Fachzeitschriften geistern wird. Erstmal aber nur hier im Blog.
„Rechtfertigung durch Grundrechte im Strafrecht: Meinungsäußerungsfreiheit schlägt Hausrecht“ weiterlesenEUGH zur Möglichkeit, als Bürger Umwelt-Maßnahmen zu erstreiten
Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar Betroffene bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken.
Die Mitgliedstaaten sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.
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