OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

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Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten.

Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), insbesondere die Abgrenzung zwischen psychischem und physischem Zwang sowie die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und den Rechten unbeteiligter Dritter. Das OLG Karlsruhe hob eine Freisprechung des Landgerichts Freiburg auf und bejahte eine Strafbarkeit der Blockierer.

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Protestaktion einer Klimaaktivistin

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Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Januar 2024 (Az.: 30 NBs 46/23) befasst sich mit einer Protestaktion einer Klimaaktivistin, bei der diese die Kohleversorgung des Kraftwerks Neurath durch das Anketten an Gleisen störte. Die Entscheidung behandelt insbesondere die Fragen der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung haben, und die Grenzen des Notstandsrechts im Kontext des Klimaschutzes.

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Platzverweis und Durchsetzung im Kontext von Klima-Demonstrationen

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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 16. April 2024 (Az.: 22 W 10/23) wesentliche rechtliche Fragen zur Platzverweisung und deren Durchsetzung im Kontext von Demonstrationen erörtert. Der Fall betraf die Ingewahrsamnahme einer Klimaaktivistin, die sich an einem Demonstrationszug beteiligt hatte, und die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang.

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Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

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Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 20. Februar 2024 (Az.: 2 ORs 35 Ss 120/23) befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Verwerflichkeitsprüfung gemäß § 240 Abs. 2 StGB. Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Abwägung der Versammlungsfreiheit und den Schutz anderer Rechtsgüter, insbesondere der Bewegungsfreiheit unbeteiligter Dritter.

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Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

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Das Kammergericht (KG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2024 (Az.: 3 ORs 69/23 – 161 Ss 157/23) wesentliche Aspekte zur strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und zur Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB herausgearbeitet. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Bedeutung der Versammlungsfreiheit, den Anforderungen an die Amtsaufklärung und den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen solche Protestaktionen strafbar sein können.

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Klimaproteste und Störung von Betrieben

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Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 ORs 25 Ss 1/23) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die von Klimaaktivisten durchgeführt wurden. Die Entscheidung umfasst wesentliche Aspekte der Nötigung, Mittäterschaft, Verwerflichkeit von Straßensperren und die Auslegung des Hausfriedensbruchs.

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Klimaprotest: Einstufung einer Gruppe von Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung

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Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 16. November 2023 (Az.: 2 Qs 14/23) behandelt die Einstufung einer Gruppe von Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB und bestätigt die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen gegen ein Mitglied dieser Gruppe.

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Schutz der Umwelt als rechtfertigender Notstand

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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat in seinem Urteil vom 9. August 2023 (Az.: 1 ORs 4 Ss 7/23) umfassend über die rechtliche Bewertung einer Baum-Besetzung durch Klimaschützer entschieden, die den Baum vor der Fällung schützen wollten, um den Klimawandel zu bekämpfen. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang eine solche Handlung durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB gedeckt sein kann.

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Zulässigkeit präventiver Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten

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Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth entschied am 25. Oktober 2023 (Az.: 18 T 5292/23) über die Zulässigkeit einer präventiven Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten, die sich vermutlich auf Straßen kleben würden, um den Verkehr zu blockieren. Diese Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte des präventivpolizeilichen Handelns und die Abwägung zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und individuellen Freiheitsrechten.

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Klimaprotest durch Festkleben auf einer Straße

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Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in seinem Beschluss vom 21. April 2023 (Az.: 205 StRR 63/23) entschieden, dass das Festkleben auf einer Straße, um Autofahrer am Weiterfahren zu hindern und auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam zu machen, eine strafbare Nötigung darstellt. Weder das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG noch der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB noch der sogenannte zivile Ungehorsam rechtfertigen diese Tat.

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